Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für gewerbliche Abonnements (Restaurants, Bars, Clubs) und die auf Bestellungen und Buchungen erhobenen Servicegebühren.
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln:
- Die gewerblichen Abonnements, die von Betreibern von Betrieben (Restaurants, Bars, Clubs, Unterkünfte) abgeschlossen werden, um auf die Profi-Funktionen der Plattform tarifa.life zuzugreifen.
- Die Servicegebühren, die tarifa.life von den Endkunden auf über die Plattform getätigte Zahlungen erhebt: Bestellungen zum Mitnehmen, bei einer Schule gebuchte Kurse und Leistungen, Wellness-Leistungen, Mitfahrplätze und Buchungen von Unterkünften.
2. Gewerbliches Abonnement „Tarifa Pro“
2.1 Inhalt des Abonnements
Das Abonnement Tarifa Pro umfasst:
- QR-Codes pro Tisch für die direkte Bestellung im Restaurant
- Online-Bestellung zum Mitnehmen mit integrierter Zahlung
- Warteliste mit Push-Benachrichtigungen
- Echtzeit-Dashboard der Bestellungen
- Vergängliche Stories (nur in berechtigten Lokalen: ausschließlich Bars / Clubs)
- Support über KI-Chatbot + E-Mail
2.2 Preise
- Monatlich: 49 € inkl. MwSt. / Monat, monatlich im Voraus abgebucht.
- Jährlich: 390 € inkl. MwSt. / Jahr, im Voraus für 12 Monate abgebucht (d. h. rund 4 Monate gratis gegenüber dem Monatstarif).
- Kostenlose Testphase: 3 Monate (90 Tage), unverbindlich und ohne jede Abbuchung. Für den Start der Testphase ist keine Zahlungskarte erforderlich.
- Nach Ablauf der Testphase: Ist ein Zahlungsmittel hinterlegt, wird das gewählte Abonnement automatisch zu dem im Profi-Bereich des Abonnenten angezeigten Datum berechnet. Ist kein Zahlungsmittel hinterlegt, endet das Abonnement zu diesem Datum von Rechts wegen, es ist nichts geschuldet und die Profi-Funktionen werden deaktiviert.
- Kündigung während der Testphase: Der Abonnent kann jederzeit vor dem Fälligkeitsdatum über seinen Profi-Bereich kündigen; es wird ihm dann kein Betrag berechnet. Das Datum der ersten Abbuchung und die verbleibenden Tage werden in diesem Bereich dauerhaft angezeigt, und der Abonnent wird vor der Fälligkeit erinnert.
- Berechtigte: Die Testphase wird EINMAL pro Betrieb (Profi-Eintrag) gewährt. Ein Abonnent, der für einen Betrieb bereits eine Testphase in Anspruch genommen hat (unabhängig vom Ausgang: Kündigung, Zahlungsausfall, Tarifwechsel), kann für denselben Betrieb keine zweite erhalten: Jedes neue Abonnement wird ab seinem Wirksamkeitsdatum berechnet.
- Besondere Befreiung: tarifa.life kann einen Betrieb durch gesonderte schriftliche Vereinbarung und nach eigenem Ermessen von jedem Abonnement befreien. Diese Befreiung stellt kein öffentliches Angebot dar, ist nicht mit der Testphase kombinierbar und kann nach Maßgabe der Vereinbarung widerrufen werden.
Die Preise verstehen sich inklusive aller anfallenden Steuern. tarifa.life behält sich das Recht vor, seine Preise mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) zu ändern; laufende Abonnements behalten den ursprünglichen Preis bis zu ihrer nächsten Verlängerung.
2.3 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung wird von Stripe Payments Europe Ltd. (Irland) abgewickelt. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bankkarten (Visa, Mastercard) und Bizum (Spanien). Es wird kein Zahlungsmittel auf den Servern von tarifa.life gespeichert.
2.4 Stillschweigende Verlängerung
Das Abonnement verlängert sich zu jedem Fälligkeitstermin (monatlich oder jährlich) stillschweigend, sofern es nicht vom Abonnenten mindestens 1 Tag vor dem Verlängerungsdatum über das Stripe Customer Portal gekündigt wird, das über das Profi-Dashboard zugänglich ist.
2.5 Kündigung durch den Abonnenten
Der Abonnent kann sein Abonnement jederzeit über seinen Verwaltungsbereich (Link zum Stripe Customer Portal) kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam (keine anteilige Erstattung für den bereits bezahlten Monat oder das bereits bezahlte Jahr).
Bei Kündigung werden die Profi-Funktionen zum Ende des abgerechneten Zeitraums deaktiviert. Die Daten des Betriebs (Speisekarten, Fotos, vergangene Bestellungen) bleiben 30 Tage lang zugänglich und werden anschließend gemäß unserer Datenschutzerklärung archiviert oder gelöscht.
2.6 Kündigung durch tarifa.life
tarifa.life kann ein Abonnement ohne Vorankündigung kündigen oder aussetzen, wenn:
- Zahlungsverzug vorliegt
- ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt
- betrügerische Aktivitäten vorliegen
- der Betrieb endgültig geschlossen wird
- jegliches Verhalten vorliegt, das die Integrität oder den Ruf der Plattform beeinträchtigt
2.7 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Die vorliegenden Abonnements richten sich an Gewerbetreibende (Betreiber von Betrieben). Das für Verbraucher vorgesehene 14-tägige Widerrufsrecht (spanisches Verbrauchergesetz, Artikel 102 ff.) gilt nicht für Abonnements, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen werden.
Schließt dennoch ein Abonnent als Verbraucher ein Abonnement ab, so steht ihm ab dem Abschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern die Leistung nicht bereits vollständig erbracht wurde. Die kostenlose Testphase von 3 Monaten, ohne Abbuchung und ohne Zahlungskarte, erledigt dieses Recht in der Praxis weitgehend.
3. Servicegebühren und Zahlungsgebühren
3.1 Bestellungen zum Mitnehmen: Grundsatz
Wenn ein Endkunde auf der Plattform eine Bestellung zum Mitnehmen aufgibt, erhält tarifa.life Servicegebühren, die im angezeigten Preis jedes Gerichts enthalten sind. Bei der Zahlung kommt nichts hinzu: der angezeigte Preis ist der gezahlte Preis, und der vor der Bestätigung genannte Gesamtbetrag ist der abgebuchte Betrag.
Der angezeigte Preis setzt sich aus dem vom Betrieb festgelegten Preis und der Servicegebühr von tarifa.life zusammen, die 8 % des Preises jedes Gerichts beträgt, wie die folgenden Beispiele veranschaulichen.
3.2 Gebührentabelle
| Preis des Gerichts | Enthaltene Servicegebühr |
|---|---|
| 8,00 € | + 0,80 € |
| 12,00 € | + 1,20 € |
| 15,00 € | + 1,50 € |
| 20,00 € | + 2,00 € |
| 25,00 € | + 2,50 € |
Beispiel: Ein vom Betrieb zu 12 € angebotenes Gericht wird mit 12,96 € angezeigt; der Kunde zahlt 12,96 € und tarifa.life erhält 0,96 € (8 %). Die Auszahlung an den Betrieb entspricht seinem Preis abzüglich der in Artikel 3.3 geregelten Zahlungsgebühren, also rund 11,56 € bei einer mit einer europäischen Karte bezahlten Bestellung.
Servicegebühren werden nicht erhoben bei Bestellungen, die am Tisch per QR-Code aufgegeben werden (der Kunde befindet sich physisch vor Ort): der Gast begleicht die Rechnung zu den Preisen des Betriebs, ohne jeden Aufschlag.
3.3 Zahlungsgebühren
Die vom Zahlungsdienstleister (Stripe) für die Abwicklung berechneten Zahlungsgebühren trägt der Gewerbetreibende und werden von seiner Auszahlung einbehalten. Diese Regel gilt für jeden Betrag, den tarifa.life für Rechnung eines Gewerbetreibenden einzieht: Bestellungen zum Mitnehmen, Kurse und Vermietungen von Schulen, Wellness-Leistungen und Mitfahrplätze. Buchungen von Unterkünften unterliegen dem nicht: der Aufenthalt wird von tarifa.life auf eigene Rechnung eingezogen, ohne Auszahlung an einen Dritten, und die entsprechenden Zahlungsgebühren trägt die Plattform (Artikel 3.6).
Der einbehaltene Betrag wird nach dem Standardtarif für Karten berechnet, die im Europäischen Wirtschaftsraum ausgegeben wurden, das heißt 1,5 % des eingezogenen Betrags zuzüglich 0,25 € pro Transaktion. Dies ist der Tarif, den Stripe auf das Konto der Plattform anwendet; jede Änderung des Tarifs des Zahlungsdienstleisters wird weitergegeben und in diesem Artikel veröffentlicht.
Verursacht das vom Endkunden tatsächlich verwendete Zahlungsmittel höhere Gebühren als dieser Tarif (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegebene Karte, Firmenkarte usw.), so trägt tarifa.life die Differenz. Der Gewerbetreibende wird in keinem Fall nachträglich belastet, und der von seiner Auszahlung einbehaltene Betrag darf den sich aus dem obigen Tarif ergebenden Betrag nicht übersteigen.
Die dem Gewerbetreibenden in seinem Verwaltungsbereich angezeigten Nettobeträge sind Schätzungen auf Grundlage dieses Tarifs. Die genaue Aufschlüsselung jedes Einzugs einschließlich der Gebühren findet sich im Stripe-Dashboard des Gewerbetreibenden.
3.4 Servicegebühren auf Schulkurse und Wellness-Leistungen
Bucht und bezahlt ein Endkunde online einen Kurs, einen Lehrgang oder eine Leistung bei einer Partnerschule oder eine Wellness-Leistung bei einem Partneranbieter, so erhebt tarifa.life eine Servicegebühr von 4 % des vom Gewerbetreibenden festgelegten Preises.
Anders als bei Bestellungen zum Mitnehmen (Artikel 3.2) ist diese Gebühr nicht im Preis des Gewerbetreibenden enthalten: sie wird vom KUNDEN zusätzlich zu diesem Preis gezahlt. Der Gewerbetreibende behält den von ihm festgelegten Preis vollständig, vorbehaltlich der Zahlungsgebühren nach Artikel 3.3.
Die Servicegebühr erscheint in der Buchungsübersicht als gesonderte Position mit der Bezeichnung „Servicegebühr“. Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Gebühren wird vor jeder Bestätigung der Zahlung angezeigt: dieser Gesamtbetrag und nur er wird abgebucht.
Beispiel: Ein von der Schule zu 80,00 € angebotener Kurs wird dem Kunden mit 83,20 € berechnet (80,00 € für die Schule und 3,20 € Servicegebühr für tarifa.life).
Keine Servicegebühr wird erhoben, wenn die Leistung bar vor Ort bezahlt wird (die Zahlung erfolgt dann außerhalb der Plattform, zu den Preisen des Gewerbetreibenden), und ebenso wenig, wenn der Gewerbetreibende noch über kein aktives Zahlungskonto verfügt: in diesem Fall zahlt der Kunde allein den Preis des Gewerbetreibenden.
3.5 Servicegebühren auf Mitfahrplätze
Die Online-Buchung eines Mitfahrplatzes löst eine Servicegebühr von 7,5 % des vom Fahrer festgelegten Platzpreises aus, die dem vom MITFAHRER gezahlten Betrag hinzugerechnet und vor der Bestätigung der Zahlung als gesonderte Position ausgewiesen wird, sowie einen Abzug von 7,5 % von der Auszahlung an den Fahrer. tarifa.life erhält somit insgesamt 15 % des Preises der gebuchten Plätze.
Beispiel: Bei einem vom Fahrer zu 15,00 € angebotenen Platz zahlt der Mitfahrer 16,13 € und der Fahrer erhält 13,87 € vor den Zahlungsgebühren nach Artikel 3.3.
Eine vom Fahrer kostenlos angebotene Fahrt führt zu keiner Online-Zahlung und zu keiner Servicegebühr.
3.6 Servicegebühren auf Buchungen von Unterkünften
Bucht ein Reisender einen Aufenthalt bei einem Gastgeber online und bezahlt ihn, erhebt tarifa.life eine Servicegebühr von 4 % des vom Gastgeber festgelegten Aufenthaltspreises (Übernachtungen und Endreinigung).
Wie bei Schulkursen und Wellness-Leistungen (Artikel 3.4) ist diese Gebühr nicht im Preis des Gastgebers enthalten: sie wird vom REISENDEN zusätzlich zu diesem Preis gezahlt. Der Gastgeber behält den von ihm festgelegten Preis vollständig.
Die Servicegebühr erscheint in der Buchungsübersicht in einer eigenen Zeile mit der Bezeichnung „Servicegebühr". Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Gebühren wird vor jeder Bestätigung angezeigt: dieser Gesamtbetrag, und nur dieser, wird auf der Karte des Reisenden reserviert und anschließend abgebucht, sobald der Gastgeber den Aufenthalt bestätigt.
Beispiel: Ein vom Gastgeber zu 420,00 € angebotener Aufenthalt (Übernachtungen und Reinigung) wird dem Reisenden mit 436,80 € berechnet (420,00 € für den Gastgeber und 16,80 € Servicegebühr für tarifa.life).
Eine vom Gastgeber gegebenenfalls vorgesehene Kaution ist kein für den Aufenthalt geschuldeter Betrag: sie ist nicht Teil des obigen Gesamtbetrags und löst keine Servicegebühr aus. Sie wird bei der Buchung weder reserviert noch abgebucht und nur bei festgestellten Schäden belastet, unter den in den Mietbedingungen vorgesehenen Voraussetzungen.
Ein Aufenthalt wird stets online bezahlt: für Unterkunftsbuchungen gibt es keine Barzahlung, sodass kein Fall besteht, in dem diese Gebühr nicht anfällt. Buchungen, die vor Inkrafttreten des vorliegenden Artikels vorgenommen wurden, bleiben zu dem Betrag geschuldet, der ihnen angezeigt und bei der Buchung akzeptiert wurde.
3.7 Erstattung einer Bestellung
Jede Anfrage zur Erstattung einer Bestellung zum Mitnehmen ist direkt an den betreffenden Betrieb zu richten, der allein für die Qualität und die Konformität des gelieferten Produkts verantwortlich ist. tarifa.life ermöglicht lediglich die Vermittlung, ist aber nicht Vertragspartei des Kaufvertrags.
Die Servicegebühren von tarifa.life sind im Fall einer vollständigen Stornierung durch den Betrieb (nicht zubereitete Bestellung) erstattungsfähig, auf schriftliche Anfrage an info@tarifa.life.
4. Rechnungsstellung
Alle Rechnungen (Abonnements und Gebühren) werden von tarifa.life ausgestellt und stehen als PDF-Download im Stripe Customer Portal zur Verfügung, das über das Profi-Dashboard zugänglich ist.
Gewerbliche Abonnenten mit Sitz in der Europäischen Union, die eine gültige innergemeinschaftliche USt-IdNr. angeben, profitieren gemäß den geltenden europäischen Vorschriften von der Rechnungsstellung ohne Steuern (Reverse-Charge-Verfahren).
5. Nichtverfügbarkeit des Dienstes und Erstattung
Im Fall einer erheblichen Nichtverfügbarkeit der Plattform, die unmittelbar tarifa.life zuzurechnen ist (Ausfall von mehr als 24 aufeinanderfolgenden Stunden), kann der Abonnent eine Gutschrift anteilig zur Dauer der Nichtverfügbarkeit beantragen, auf Anfrage an info@tarifa.life.
Nicht als Nichtverfügbarkeit des Dienstes gelten:
- Unterbrechungen, die durch Drittanbieter verursacht werden (Vercel, Supabase, Stripe usw.)
- Angekündigte Wartungsarbeiten
- Fälle höherer Gewalt
- Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Internetverbindung des Abonnenten oder seiner Kunden
6. Änderungen der AGB
tarifa.life behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ändern. Jede wesentliche Änderung (insbesondere der Preise oder der Abrechnungsmodalitäten) wird den Abonnenten mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Ein Abonnent, der die neuen Bedingungen ablehnt, kann sein Abonnement vor dem Anwendungsdatum kostenlos kündigen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB unterliegen spanischem Recht. Jeder Streit über ihre Auslegung oder Erfüllung wird vor die zuständigen Gerichte von Cádiz, Spanien, gebracht. Verbraucher mit Wohnsitz in der EU können auch die Gerichte ihres Wohnorts anrufen (EU-Verordnung 1215/2012).